Beginn der Zeichnungsfrist

Zeichnungsfrist vom 26.04.-16.05.2011

Es ist soweit: Die Anteile an unseren Bürgerwind-Kraftwerken können in dem 3wöchigen Zeichnungszeitraum vom 26.04. bis zum 16.05.2011 offiziell „gezeichnet“ werden.

Alle bisherigen, unverbindlichen Interessenten bekommen die notwendigen Zeichnungsunterlagen rechtzeitig und unaufgefordert zugesandt.

Die Unterlagen können von allen weiteren Interessenten persönlich bei uns abgeholt werden. Zudem stehen sie ab dem 21.04. auf unserer Homepage auch zum Download bereit.

Wie Sie vielleicht wissen, werden wir bei der Zuteilung ein sog. „Rundenverfahren“ anwenden, wir halten dies für die gerechteste Form der breiten Bürgerbeteiligung.

Die bei uns geplanten Bürgerbeteiligungsanlagen stehen dabei:

– in Prio 1 den Bürger/-innen und juristischen Personen aus der Gemeinde Freudenberg und allen „Früh-Interessenten“ (bis zum Stichtag „Gründung GmbH&Co.KG“ 19.10.2009)

– in Prio 2 den Bürger/-innen und juristischen Personen des Landkreises Amberg Sulzbach / der Stadt Amberg und den Gemeinden Schmidgaden u. Fensterbach (an Freudenberg angrenzende Gemeinden des LKR SADzur Beteiligung offen.

Sollten aus Prio 1 und 2 nicht genügend Zeichnungen erfolgen, ist die Beteiligung darüber hinaus in Prio 3 auch für alle weiteren Bürger/-innen und juristische Personen möglich.

Die Mindestbeteiligung wird bei 5.000 EUR liegen. Eine Höchstbeteiligung wird es ebenfalls geben, diese ist derzeit aber noch nicht festgelegt.

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